Anforderungen an die Sanierung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden
„Eine zielgerichtete Feuchtigkeits- und Schimmelsanierung soll, neben der Entfeuchtung der Bauteile und -stoffe,
das Entfernen von vorhandenen Mikroorganismen und gesundheitlich bedenklichen Stoffen im Vordergrund haben.“
das Entfernen von vorhandenen Mikroorganismen und gesundheitlich bedenklichen Stoffen im Vordergrund haben.“
Soweit die Empfehlung u. a. der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des Umweltbundesamtes (UBA), sowie involvierter Landesgesundheitsämter, in Ihren Leitfäden, Vorgaben und Richtlinien.
Weiter heißt es:
"Bei den durchzuführenden Arbeiten handelt es sich ggfls. um biologisch kontaminiertes Material (z.B. durch Schimmelpilze und Bakterien, etc.), welches bei allen Beteiligten allergische, sensibilisierende oder toxische Wirkung hervorrufen kann. Aus diesem Grund unterliegen diese Sanierungsarbeiten zusätzlich den Vorgaben der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hier werden spezielle Anforderungen an die Sanierungsvorbereitung, -ausführung und den Schutz aller Beteiligten gestellt. Ebenso sind die Vorgaben der BG-Bau zum Schutz der Durchführenden und Dritter (z. B. Nutzer oder Bewohner) mit zu berücksichtigen."
Die genauen Anforderungen an die Sanierungsmaßnahmen laut WHO lauten:
„Sanierungsmaßnahmen umfassen u. a. die Beseitigung von Feuchtigkeits- und Schimmelpilzproblemen und -schäden. Dies beinhaltet ebenfalls die Instandsetzung von in ihrer Funktion beeinträchtigter Gebäudeteile durch Entfernung beschädigter oder kontaminierter Bauteile und -materialien. Der Schlüssel für eine erfolgreiche Sanierung ist, vorab die Ursache des Problems zu ermitteln, bzw. durch einen sachverständigen Fachmann ermitteln zu lassen, statt nur die sichtbaren Folgen aufzuzeigen und zu überdecken.“
Auch die Handlungsempfehlungen des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg in ihrem „Schimmelpilz-Sanierungsleitfaden“ gibt ebenfalls hilfreiche Informationen zum geforderten Sanierungsumfang:
„Neben einer Gefährdungsbeurteilung sind auch die Schutzvorschriften und -maßnahmen bezüglich Abschottung, Staubminimierung etc. zu beachten und zu regeln. Auch sollte vorab eine Anamnese des Untergrundes hinsichtlich tiefergehenden, mikrobiellen Befalls (Bakterien, Schimmelpilze usw.) durch eine sachverständige Person durchgeführt werden.“
Das UBA sagt hierzu:
"Grundsätzlich dürfen diese Arbeiten nur von geschulten und zertifizierten Fachbetrieben und/oder Personen, welche mindestens über einen aktuellen „Sachkundenachweis zur Schimmelpilzsanierung“ verfügen, durchgeführt werden. Ansonsten besteht verstärkt die Gefahr, dass sich durch eine nicht sach- und fachgerechte Sanierung z.B. vorhandene Schimmelpilze nicht dauerhaft entfernt, bzw. in angrenzende, noch nicht kontaminierte Bereiche weiterverbreitet werden."
Wichtig:
Zur genauen Bewertung und Beurteilung, wer überhaupt beheben oder fachgerecht sanieren darf, hat das UBA sogenannte Schadenskategorien nach insgesamter Ausdehnung in Fläche und Tiefe bestimmt:
Kategorie 1: Normalzustand bzw. geringfügiger Schimmelbefall ("geringe Oberflächenschäden" = kleiner (<) 0,20 m²)
- kann von den Nutzern selbst durchgeführt werden, nachdem die genaue Ursache für den Befall ermittelt wurde
- und sofern sie nicht allergisch auf mikrobiellen Befall reagieren oder an Erkrankungen des Immunsystems leiden
Kategorie 2: Geringer bis mittlerer Schimmelbefall ("nur oberflächliche Ausdehnung" = kleiner (<) 0,50 m² )
- kann durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden,
- nachdem die Ursache sach- und fachgerecht ermittelt wurde
Kategorie 3: Großer Schimmelbefall ("große Ausdehnung in Fläche und Tiefe" = gleich oder größer ( ≥ ) 0,50 m²)
- "darf" nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden
- nachdem die genaue Ursache sachverständig ermittelt wurde
Ergänzende, aber wichtige Hinweise des UBA:
- Bereits bei Verdacht auf mikrobiellem Befall sind die betroffenen Bereiche von Fachleuten mit bauphysikalischem und
mikrobiellem Sachverstand zu überprüfen, um die genauen Ursachen und das tatsächliche Ausmaß des Schadens festzustellen.
- Beim Ausmaß sind sämtliche kontaminierte und besiedelte Bereiche in Fläche und Tiefe zusammen zu addieren!
- Dazu zählen auch die nicht mit bloßem Auge sichtbaren, aber bereits befallenen Bereiche, die vorab mit dem hierfür
erforderlichen Sachverstand zu ermitteln sind!!
Fazit:
Bereits bei der Schadenaufnahme und vor einer anstehenden Sanierung liefern wir unabhängig und sachverständig Antworten. Wir überprüfen und bewerten den Schaden, mit anschließenden Handlungsempfehlungen, damit er sachgerecht beseitigt werden kann. Ansonsten besteht die Gefahr, dass wichtige finanzielle Mittel bereits für eine nicht "zielgerichtete" Sanierung vergeudet sind. Auf Wunsch beraten und begleiten wir Sie bis zur Erfolgs-/ Endkontrolle und den Freimessungen nach WTA.
Weiter heißt es:
"Bei den durchzuführenden Arbeiten handelt es sich ggfls. um biologisch kontaminiertes Material (z.B. durch Schimmelpilze und Bakterien, etc.), welches bei allen Beteiligten allergische, sensibilisierende oder toxische Wirkung hervorrufen kann. Aus diesem Grund unterliegen diese Sanierungsarbeiten zusätzlich den Vorgaben der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hier werden spezielle Anforderungen an die Sanierungsvorbereitung, -ausführung und den Schutz aller Beteiligten gestellt. Ebenso sind die Vorgaben der BG-Bau zum Schutz der Durchführenden und Dritter (z. B. Nutzer oder Bewohner) mit zu berücksichtigen."
Die genauen Anforderungen an die Sanierungsmaßnahmen laut WHO lauten:
„Sanierungsmaßnahmen umfassen u. a. die Beseitigung von Feuchtigkeits- und Schimmelpilzproblemen und -schäden. Dies beinhaltet ebenfalls die Instandsetzung von in ihrer Funktion beeinträchtigter Gebäudeteile durch Entfernung beschädigter oder kontaminierter Bauteile und -materialien. Der Schlüssel für eine erfolgreiche Sanierung ist, vorab die Ursache des Problems zu ermitteln, bzw. durch einen sachverständigen Fachmann ermitteln zu lassen, statt nur die sichtbaren Folgen aufzuzeigen und zu überdecken.“
Auch die Handlungsempfehlungen des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg in ihrem „Schimmelpilz-Sanierungsleitfaden“ gibt ebenfalls hilfreiche Informationen zum geforderten Sanierungsumfang:
„Neben einer Gefährdungsbeurteilung sind auch die Schutzvorschriften und -maßnahmen bezüglich Abschottung, Staubminimierung etc. zu beachten und zu regeln. Auch sollte vorab eine Anamnese des Untergrundes hinsichtlich tiefergehenden, mikrobiellen Befalls (Bakterien, Schimmelpilze usw.) durch eine sachverständige Person durchgeführt werden.“
Das UBA sagt hierzu:
"Grundsätzlich dürfen diese Arbeiten nur von geschulten und zertifizierten Fachbetrieben und/oder Personen, welche mindestens über einen aktuellen „Sachkundenachweis zur Schimmelpilzsanierung“ verfügen, durchgeführt werden. Ansonsten besteht verstärkt die Gefahr, dass sich durch eine nicht sach- und fachgerechte Sanierung z.B. vorhandene Schimmelpilze nicht dauerhaft entfernt, bzw. in angrenzende, noch nicht kontaminierte Bereiche weiterverbreitet werden."
Wichtig:
Zur genauen Bewertung und Beurteilung, wer überhaupt beheben oder fachgerecht sanieren darf, hat das UBA sogenannte Schadenskategorien nach insgesamter Ausdehnung in Fläche und Tiefe bestimmt:
Kategorie 1: Normalzustand bzw. geringfügiger Schimmelbefall ("geringe Oberflächenschäden" = kleiner (<) 0,20 m²)
- kann von den Nutzern selbst durchgeführt werden, nachdem die genaue Ursache für den Befall ermittelt wurde
- und sofern sie nicht allergisch auf mikrobiellen Befall reagieren oder an Erkrankungen des Immunsystems leiden
Kategorie 2: Geringer bis mittlerer Schimmelbefall ("nur oberflächliche Ausdehnung" = kleiner (<) 0,50 m² )
- kann durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden,
- nachdem die Ursache sach- und fachgerecht ermittelt wurde
Kategorie 3: Großer Schimmelbefall ("große Ausdehnung in Fläche und Tiefe" = gleich oder größer ( ≥ ) 0,50 m²)
- "darf" nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden
- nachdem die genaue Ursache sachverständig ermittelt wurde
Ergänzende, aber wichtige Hinweise des UBA:
- Bereits bei Verdacht auf mikrobiellem Befall sind die betroffenen Bereiche von Fachleuten mit bauphysikalischem und
mikrobiellem Sachverstand zu überprüfen, um die genauen Ursachen und das tatsächliche Ausmaß des Schadens festzustellen.
- Beim Ausmaß sind sämtliche kontaminierte und besiedelte Bereiche in Fläche und Tiefe zusammen zu addieren!
- Dazu zählen auch die nicht mit bloßem Auge sichtbaren, aber bereits befallenen Bereiche, die vorab mit dem hierfür
erforderlichen Sachverstand zu ermitteln sind!!
Fazit:
Bereits bei der Schadenaufnahme und vor einer anstehenden Sanierung liefern wir unabhängig und sachverständig Antworten. Wir überprüfen und bewerten den Schaden, mit anschließenden Handlungsempfehlungen, damit er sachgerecht beseitigt werden kann. Ansonsten besteht die Gefahr, dass wichtige finanzielle Mittel bereits für eine nicht "zielgerichtete" Sanierung vergeudet sind. Auf Wunsch beraten und begleiten wir Sie bis zur Erfolgs-/ Endkontrolle und den Freimessungen nach WTA.
Sachverständigenbüro Walter
gepr. & zert. Bauwerksdiagnostiker und Sachverständige im Bauwesen Büro Sauerland-Ruhr Wiesenstr. 1 D-58769 Nachrodt-Wiblingwerde Tele.: + 49 (0)2352 - 3449123 Mobil: + 49 (0)163 252 33 33 Mail: [email protected] Büro Rheinland Goebenstr. 24 D-52351 Düren Tele.: + 49 (0)2421 - 4985144 Mobil: + 49 (0)171 772 84 86 Mail: [email protected] |
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