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Sanierung
von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden

„Eine zielgerichtete Feuchtigkeits- und Schimmelsanierung soll, neben der Entfeuchtung der Bauteile und -stoffe,
das Entfernen von vorhandenen Mikroorganismen und gesundheitlich bedenklicher Stoffe im Vordergrund haben.“

Soweit die Empfehlung u. a. der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des Umweltbundesamtes (UBA), sowie involvierter Landesgesundheitsämter in Ihren Leitfäden, Vorgaben und Richtlinien. 

Weiter heißt es:
"Bei den durchzuführenden Arbeiten handelt es sich ggfls. um biologisch kontaminiertes Material (z.B. durch Schimmelpilze und Bakterien), welches bei allen Beteiligten allergische, sensibilisierende oder toxische Wirkung hervorrufen kann. Aus diesem Grund unterliegen diese Sanierungsarbeiten zusätzlich den Vorgaben der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung
 (GefStoffV). Hier werden spezielle Anforderungen an die Sanierungsvorbereitung, -ausführung und den Schutz der Beteiligten gestellt. Ebenso sind die Vorgaben der BG Bau zum Schutz der Durchführenden und Dritter (z.B. Bewohner) mit zu berücksichtigen."
 
Die genauen Anforderungen an die Sanierungsmaßnahmen laut WHO lauten:
„Sanierungsmaßnahmen umfassen u. a. die Beseitigung von Feuchtigkeits- und Schimmelpilzproblemen und -schäden. Dies beinhaltet ebenfalls die Instandsetzung von in ihrer Funktion beeinträchtigter Gebäudeteile durch Entfernung beschädigter oder kontaminierter Bauteile und -materialien. Der Schlüssel für eine erfolgreiche Sanierung ist, vorab die Ursache des Problems zu ermitteln, bzw. durch einen sachkundigen bzw. sachverständigen Fachmann ermitteln zu lassen, statt nur die sichtbaren Folgen aufzuzeigen und zu überdecken.“
 
Auch die Handlungsempfehlungen des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg in ihrem „Schimmelpilz-Sanierungsleitfaden“ gibt ebenfalls hilfreiche Informationen zum geforderten Sanierungsumfang:
„Neben einer Gefährdungsbeurteilung sind auch die Schutzvorschriften und -maßnahmen bezüglich Abschottung, Staubminimierung etc. zu beachten und zu regeln. Auch sollte vorab eine Anamnese des Untergrundes hinsichtlich tiefergehenden, mikrobiellen Befalls (Bakterien, Schimmelpilze usw.) durch eine sachverständige Person durchgeführt werden.“ 

 
Das UBA sagt hierzu:
"Grundsätzlich dürfen diese Arbeiten nur von geschulten und zertifizierten Fachbetrieben und/oder Personen, welche mindestens über einen aktuellen „Sachkundenachweis zur Schimmelpilzsanierung“ verfügen, durchgeführt und überwacht werden. Ansonsten besteht verstärkt die Gefahr, dass sich durch eine nicht sach- und fachgerechte Sanierung z.B. vorhandene Schimmelpilze nicht dauerhaft entfernt, bzw. in angrenzende, noch nicht kontaminierte Bereiche weiterverbreitet werden."

 
Wichtig:
Zur genauen Bewertung und Beurteilung, wer beheben und/oder sanieren darf, hat das UBA sogenannte Schadenskategorien und -klassen, nach insgesamter Ausdehnung in Fläche und Tiefe, entwickelt:
 
Kategorie 1:   Normalzustand bzw. geringfügiger Schimmelbefall (geringe Oberflächenschäden = kleiner (<) 0,20 m2)
                              - kann von dem Nutzer selbst durchgeführt werden

Kategorie 2:   Geringer bis mittlerer Schimmelbefall (nur oberflächliche Ausdehnung = kleiner (<) 0,50 m2 )
                             - kann durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden

Kategorie 3:   Großer Schimmelbefall (große Ausdehnung in Fläche und Tiefe = gleich oder größer (>) 0,50 m2)
                             - "darf" nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden

Achtung:
- Hierbei sind sämtliche kontaminierte und befallene Flächen zusammen zu addieren!
- Dazu zählen auch die nicht mit bloßem Auge sichtbaren, aber bereits befallenen Bereiche, die ebenfalls vorab durch einen Sachverständigen zu ermitteln sind!!


Fazit:
Wir liefern bereits vor einer anstehenden Sanierung, unabhängig und kompetent Antworten, in Form einer Überprüfung und Bewertung des Schadens mit anschließenden Handlungsempfehlungen, bevor er nicht fachgerecht beseitigt wird und wichtige finanzielle Mittel für eine "zielgerichtete" Sanierung vergeudet sind. Wir beraten und begleiten Sie auf Wunsch bis zur Erfolgs-/ Endkontrolle und Freimessungen.

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 Sachverständigenbüro Walter 
 gepr. & zert. Bauwerksdiagnostiker
und Sachverständige im Bauwesen


Büro Sauerland-Ruhr
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Mobil:     + 49 (0)163 252 33 33

Mail: roy.walter@svb-walter.de ​


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