Sachverständigenbüro Walter - Bauwerksdiagnostiker und Sachverständige für Wasserschäden - Feuchteschäden - Schimmelschäden - Gebäudedichte - Wärme - Lüftung - NRW - Sauerland - Ruhrgebiet - Rheinland
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- Bauwerksdiagnostik -
inkl. Wärme, Gebäude-
dichte und Lüftungstechniken

"Die Wärme, Gebäudedichte und das richtige Lüften spielen, neben den Mindestanforderungen zum Wärme- und Feuchteschutz (u.a. zur Schimmelprävention) bei der Hygiene und Gesundheit der Nutzer und des Gebäudes eine entscheidend wichtige Rolle!"

Rund um diese Thematiken werden die Gesetze, Anforderungen und Vorgaben immer umfangreicher und komplexer!
Hierzu einige Ausführungen und Informationen zu dieser Thematik:

Jeder Mensch empfindet Temperatur (eigentlich richtiger: „Wärme“) unterschiedlich. Dabei wird die eigene Körperwärme und die auf den Körper wirkenden physikalischen Parameter, wie Wärmestrahlung, Lufttemperatur, Windgeschwindigkeit, Feuchte-gehalt, etc., nur in Bezug zur Umgebung gebracht.

Der Mensch kann also nur Temperatur-Unterschiede fühlen! Die „gefühlte" Temperatur ist daher immer subjektiv. In Wohnräumen und Wohnnebenräumen sollte daher (neben den Mindestanforderungen) immer ein „Klima“ hergestellt werden, welches dem subjektiven Empfinden der meisten Bewohner und Nutzer nahekommt. Das bedeutet optimalerweise:

"Warme Umfassungsflächen" (Wärme) – "Geringe Luftbewegungen" (Gebäudedichte)


Was bedeutet "Wärme" (oder auch Temperatur):
Wärme ist eine messbare Größe und wird in °C (Grad Celsius), °F (Fahrenheit) oder °K (Kelvin) angegeben. Sie „misst“ die ungerichtete Bewegungsenergie der Atome z.B. in der Luft. Je höher die Wärme (oder auch Temperatur), desto größer die Bewegungsenergie der einzelnen Atome. Sie gibt also an, wieviel thermische Bewegungsenergie von einem auf einen anderen Körper übertragen wird, wie es beispielsweise auch die erwärmte Luft an die Umgebung oder die Umfassungsflächen (Wände, Decken, Böden etc.) und damit natürlich auch an den Menschen überträgt.
 
„Wärme“ ist somit die Summe der kinetischen Energie aller Moleküle eines Stoffes. Sie "fliest" immer vom Warmen zum Kalten (wie z.B. auch die Feuchte). Sie ist abhängig von der Masse, Leitung und Speicherfähigkeit der Umgebung oder der Umfassungsflächen. Stoffe mit hoher Wärmekapazität und hoher Rohdichte können Wärmeenergie „zwischenspeichern“, sie lässt sich aber nicht isolieren, sondern „nur dämmen“ (so wie z.B. auch der Schall)!
Wichtiger Grundsatz:

„Feuchtigkeit“ beeinflusst sehr stark negativ die wichtige Wärmespeicherfähigkeit von Stoffen!


Was bedeutet "Gebäudedichte":
Wie oben angedeutet, haben sich die klimatischen Bedingungen und Anforderungen an Gebäude in den letzten Jahren stark verändert. Zum einen sind "die Vorgaben an den Mindestwärmeschutz von Bauteilen" von gesetzgebender Seite gestiegen. Zum anderen wurden die Außenbauteile, bedingt durch höhere Energiepreise und das Bedürfnis nach mehr Behaglichkeit der Nutzer/Bewohner, durch u. a. wärmedämmende Baustoffe und Maßnahmen verbessert.

In diesem Kontext spielt auch die Gebäudedichte eine immer größere und wichtigere Rolle. Sie verhindert den unkontrollierten Luftwechsel, durch unterschiedliche Druckverhältnisse, zwischen dem Gebäudeinneren und dem -äußeren. Mangelhafte Gebäudedichte führt u. a. zu unnötig starken Wärmeverlusten und Bauschäden, z.B. durch Bildung von Tauwasser und damit zu Schimmelpilzen und mikrobiellem Befall. Aus diesen Gründen sind alle wärmeübertragenden Außenflächen von Gebäuden, z.B. in den Bereichen von Fugen, Anschlüssen und Durchdringungen, entsprechend zu planen und bauseitig auszuführen.

Die Gebäudedichte, bzw. die Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes, wird üblicherweise mithilfe eines Differenzdruck-Verfahrens, dem sogenannten „Blower-Door-Test“ festgestellt. Dieser soll aus Qualitätssicherungsgründen, u. a. bei Neubauten und nach der Beseitigungen und Sanierung von Leckagen etc., immer von einem sachkundigen Fachmann durchgeführt werden.

Als wichtiger Grundsatz bleibt also festzuhalten:

"Gebäudedichte" verhindert den unkontrollierten Lüftwechsel zwischen dem Inneren und Äußeren!

 
Abschließend noch ein wenig Informatives zu den gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen:
1977:
Erst mit der Einführung der Wärmeschutzverordnung von 1977, als erste Verordnung auf Grundlage des Energieeinsparungs-gesetzes vom 1976, hielt das energiesparende Bauen Einzug in die Planung und Bauweise von Gebäuden. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wurden die gesetzlichen Anforderungen fortlaufend angehoben. Zu Beginn wurden sie hauptsächlich nur in Bezug zur wärmetechnischen Qualität der Gebäudehülle und den Schutz der Bewohner vor Bewitterung abgestellt.


2002:
Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 folgte ein ganzheitliches Verfahren, dass die bisher alleinige Betrachtung der Gebäudehülle mit der technischen Gebäudeausstattung verbindet.

2020:
Seit dem 01.11.2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenführen. Im neuen GEG spielt u. a. der energetische Zustand, als feste und berechenbare Größen, sowohl beim Neubau, als auch bei den Bestandsimmobilien eine entscheidende Rolle.

Fazit:
Auch hierzu liefern wir Antworten! Gern stehen wir, als unabhängiger und kompetenter Ansprechpartner, im Rahmen der Prüfung, Überprüfung und sachverständigen Begleitung einer zielgerichteten bauphysikalisch, energetischen Ertüchtigung und Sanierung im Bestand oder eines Neubaues nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz, jederzeit zur Seite. Des Weiteren beraten und begleiten wir, in Form einer Kaufbegleitung vor dem Erwerb, u. a. bzgl. der o. g. gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen.

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 Sachverständigenbüro Walter 
 gepr. & zert. Bauwerksdiagnostiker
und Sachverständige im Bauwesen


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